AGB

für alle die noch Fragen haben

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Bereich: Fotografie und Videografie


Der/die Auftraggeber(in) verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 

Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 



§ 1.1 Allgemeine Vereinbarungen

Diese Rechnung/Dieser Vertrag vereinbart, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an dem in dem Auftrag/Rechnung genannten Datum die für den/der Auftraggeber(in) angefertigten Fotos und/oder Videos an die KREATIVAGENTUR übertragen werden. Ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Fotos und Videos und/oder die Veröffentlichung in pornographische oder ähnliche unseriösen Medien. Die Fotos oder Videos darf der/die Auftraggeber(in) für persönliche Zwecke und für Eigenwerbung frei und kostenlos verwenden. Ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke ist ausgeschlossen und untersagt. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des/der Auftraggeber(in) vollständig abgegolten. Mit Abschluss dieses Vertrages wird ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis gegründet.



§ 1.2 Vereinbarungen zu den Pflichten der Vertragsparteien

Die KREATIVAGENTUR verpflichtet sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und der Zeit, Aufnahmen für den/die Auftraggeber(in) zu fertigen und die Fotos und/oder Videos des Aufnahmetages dem/der Auftraggeber(in) in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Erfüllbar bis spätestens vier Wochen nach dem Aufnahmetag. Sollte die KREATIVAGENTUR nicht in der Lage sein, diesen Zeitraum einzuhalten, muss sie dieses frühzeitig anmelden. Der/die Auftraggeber(in) verpflichtet sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit, für Foto- und/oder Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Der/die Auftraggeber(in) bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift seine/ihre Volljährigkeit. Sollte der vereinbarte Termin durch Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu stellen. Im Falle einer Auftragsbestätigung steht dem Fotografen das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag, aus Gründen die die KREATIVAGENTUR nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Sollte der Auftrag vor Ablauf der 5 Werktage storniert werden, steht dem Fotografen ein Anteil in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars zu. Ein Schadenersatz seitens des/der Auftraggeber(in) zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht erfolgen. Eine Auftragsbestätigung wird der KREATIVAGENTUR je nach Auftragsvolumen in Form einer Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages erteilt. Die KREATIVAGENTUR wie auch der/die Auftraggeber(in) sind berechtigt, zum Aufnahmetag eine Person seines/ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person darf den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Die KREATIVAGENTUR kann im Fall einer Störung die Aufnahmen vorzeitig abbrechen, Schadenersatzansprüche geltend machen oder Dritte vom Arbeitsplatz entfernen. Die Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen oder auch ablehnen. Die KREATIVAGENTUR kann für die angebotenen Dienstleistungen, stundenweise, halbe Tage oder ganze Tage gebucht werden. Das Honorar wird in diesem Fall extra vereinbart und wird auf der Rechnung angegeben. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonoraren werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit dementsprechend nach Stunden berechnet. Bei einem Auftrag hat der/die Auftraggeber(in) anfallende Fremd- und Nebenkosten wie Materialkosten, Kosten für Styling, Servicegebühren, Reise- bzw. Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes der KREATIVAGENTUR nach den steuerlichen Vorschriften zu tragen. Nach Absprache werden diese vorab in voller Höhe an die KREATIVAGENTUR ausbezahlt. Die KREATIVAGENTUR ist nicht verpflichtet, ihre Tätigkeiten in dem vereinbarten Umfang zu erbringen, wenn die Kosten im voraus nicht von dem/die Auftraggeber(in) geleistet wurden. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist die KREATIVAGENTUR berechtigt, die zusätzlich von ihr erbrachten Tätigkeiten sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. 



§ 1.3 Vereinbarung zu den Bildrechten 

Eine kommerzielle Nutzung der Fotos und/oder Videos oder Abtretung der Bild- und Videorechte an Dritte ist allen Parteien untersagt oder bedarf der schriftlichen Genehmigung in Form eines Zusatzvertrages. Der/die Auftraggeber(in) ist berechtigt die entstandenen Foto- und/oder Videoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, so wie für nichtkommerzielle Zwecke (Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard) in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden. Die KREATIVAGENTUR versichert, dass Veränderungen am Foto und/oder Video der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos und/oder Videos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornographische Inhalte ist untersagt. Die KREATIVAGENTUR ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwendung der Fotos und/oder Videos berechtigt, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen, etc.) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen. Die KREATIVAGENTUR ist dazu berechtigt die von dem Aufnahmetag entstandenen Fotos und/oder Videos auf dem beruflich genutzten Social-Media-Kanälen und auf der firmeneigenen Webseite zu veröffentlichen. Die Fotos und/oder Videos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder menschenverachtenden Inhalten veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung der Fotos und/oder Videos, die über Teilakt hinausgehen, sind im Vorfeld zwischen den Parteien abzustimmen. Die KREATIVAGENTUR garantiert nicht für eine Vervielfältigungen der Fotos und/oder Videos von Dritten und den dadurch entstehenden Umständen. Ein dadurch zustande kommender Schaden des/der Auftraggeber(in) kann die KREATIVAGENTUR nicht absichern und rechtlich nicht angeklagt werden.



§ 1.4 Sonstiges 

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Die Nennung des Namens oder Künstlernamen des/der Auftraggeber(in) bei Veröffentlichung der Fotos und/oder Videos durch den Fotografen ist möglich. Die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder und/oder Videos durch den/der Auftraggeber(in) ist gestattet. Kontaktdaten dürfen von dem/der Auftraggeber(in), sofern es sich auf ernstgemeinte Aufträge oder Kontaktaufnahmen bezieht, gerne an Dritte weitergeben werden.




Bereich: Webdesign und Hosting


Der/die Auftraggeber(in) verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.



§ 2.1 Vereinbarungen zu den Pflichten der Vertragsparteien

Die KREATIVAGENTUR verpflichtet sich, einen Webauftritt in Absprache mit dem/der Auftraggeber(in) für diesen zu erstellen und die Inhalte der Webseite nach Abschluss der Arbeiten zu Verfügung zu stellen. Die Entwürfe der Webseite werden dem/der Auftraggeber(in) zur Einsicht zu Verfügung gestellt. Änderungen an der Webseite sind durch den/der Auftraggeber(in) schriftlich zu erbringen. Die KREATIVAGENTUR verpflichtet sich den Auftrag den Bedürfnissen des/der Auftraggeber(in) zu erfüllen und diese rechtzeitig bereitstellen zu können. Fristen können Seitens der KREATIVAGENTUR nur eingehalten werden, wenn der/die Auftraggeber(in) vorherige Entwürfe schnellstmöglich mit der KREATIVAGENTUR bespricht, und Änderungswünsche oder -vorschläge übermittelt. Sollte die KREATIVAGENTUR nicht in der Lage sein, diesen Zeitraum einzuhalten, muss sie dieses frühzeitig anmelden. Der/die Auftraggeber(in) verpflichtet sich, für Rückfragen die den Aufbau der Webseite betreffen zur Verfügung zu stehen. Sollten vereinbarte Termine durch Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu stellen. Eine Auftragsbestätigung wird der KREATIVAGENTUR je nach Auftragsvolumen in Form einer Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages erteilt. Erst nach Zahlungseingang der Anzahlung ist die KREATIVAGENTUR verpflichtet die Arbeiten für den Auftrag zur Erstellung einer Webseite des/der Auftraggeber(in) zu erfüllen. 



§ 2.2 Wartung einer Webseite 

Die Wartung (Wartungsvertrag) deckt kleine Änderungen an bereits bestehenden Elementen innerhalb der Webseite in Form von Texten und Grafiken/Fotos ab. Erstellung neuer Texte und Grafiken/Fotos sowie Änderungen die ein bestimmten Umfang überschreiten, sind als neue Aufträge zu behandeln und werden in Rechnung gestellt. Die Wartung deckt die in der Rechnung angegebenen Plattformen für Desktop, Smartphone und/oder Tablet ab. Die Wartung beginnt ab Erstellung des Entwurfes der Webseite und gilt für ein volles Kalenderjahr. Der Wartungsvertrag wird automatisch nach Ende der Laufzeit um ein weiteres Kalenderjahr durch eine Rechnungsstellung verlängert, sofern der/die Auftraggeber(in) diesen Wartungsintervall nicht vorzeitig in schriftlicher Form und mindestens 4 Woche für Ablauf des Wartungsvertrages kündigt. Kommt es zu einem Zahlungsverzug kann die KREATIVAGENTUR den Wartungsvertrag und die damit verbundene Bereitstellung der Webseite kündigen (löschen).



§ 2.3 Bereitstellung einer Domain und/oder Hosting

Für das Anlegen einer Webseite im Internet ist eine Domain notwendig. Diese kann seitens der KREATIVAGENTUR bereitgestellt werden. Um die Domain mit Inhalt füllen zu können, benötigt der/die Auftraggeber(in) ein Hosting-Paket. Dieses kann ebenfalls von der KREATIVAGENTUR bereitgestellt werden. Die Kosten hierfür sind abhängig von dem jeweiligen Anbieter der Domain und dem Umfang des Hosting-Paketes. Die KREATIVAGENTUR wird den Auftraggeber bestmöglich und nach dem zeitlich aktuellen Stand über diverse Angebote informieren. Die Kosten der Anbieter sind, sofern der Zuschlag für die Bereitstellung einer Domain und/oder einem Hosting-Paketes von dem/der Auftraggeber(in) für die KREATIVAGENTUR erteilt wird, jährlich im Voraus von der KREATIVAGENTUR zu bezahlen. Die Kosten für diesen Service werden in der jährlichen Wartung mit berücksichtigt und abgerechnet. Sollte der/die Auftraggeber(in) den Wartungsvertrag und die damit verbundenen Zusammenarbeit vorzeitig mit der KREATIVAGENTUR beenden, verpflichtet sich der/die Auftraggeber(in), die noch offenen und noch zu zahlenden Kosten bei dem jeweiligen Anbieter für Domain und Webspace über die KREATIVAGENTUR zu begleichen. 



§ 2.4 Rechtsbelehrung

Die KREATIVAGENTUR stellt dem/der Auftraggeber(in) für die Webseite ein Impressum und eine Datenschutzverordnung zur Verfügung. Die Erstellung dieser wird mit einem Impressums- und Datenschutzgenerator durchgeführt. Dieser wird online zur Verfügung gestellt und bietet einen allgemeinen und ausreichenden Schutz zum Thema Datenschutz. Sollte es hier zu Abmahnung oder Verstößen kommen, ist die KREATIVAGENTUR nicht schuldfähig, da sie keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen kann. Anfallenden Gebühren und/oder Kosten die durch fehlerhafte Angaben getroffen wurden, müssen durch den/der Auftraggeber(in) beglichen werden. 



§ 2.5 Widerruf

Ein Widerruf des Auftrages ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich, in Form einer Email zu erbringen. Diese muss bis zum 14. Tag nach Rechnungsstellung/Auftragsbestätigung erfolgt sein. Sollte die KREATIVAGENTUR bereits mit der Umsetzung des Auftrages begonnen haben, und der KREATIVAGENTUR damit Kosten und/oder Arbeit und/oder Aufwand entstanden sein, muss dieses von dem/der Auftraggeber(in) bezahlt werden. Eine Auflistung der bereits geleisteten Stunden wird dem/der Auftraggeber(in) gesondert zu einem angemessenen Stundensatz in Rechnung gestellt. Sollten der KREATIVAGENTUR Kosten für die Aktivierung einer Webseite für den/der Auftraggeber(in) bereits entstanden sein, verpflichtet sich der/die Auftraggeber(in) diese Kosten zu tragen/übernehmen. Sollten die Arbeiten bis zum Widerruf an dem Auftrag bereits ein Gewissens Maß an Erfüllung des Auftrages überschritten haben, kann die KREATIVAGENTUR in diesem Fall einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 50% des vollständigen Rechnungsbetrages geltend machen. Ein Widerruf des Vertrages ist nach dem 14. Werktag nicht möglich. Befindet sich die Entwicklung der Webseite kurz vor Fertigstellung, ist der Auftraggeber bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages verpflichtet denn vollen Rechnungsbetrag zu begleichen.



§ 2.6 Sonstiges 

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.


Stand 010/2023

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